Vorgespräch

Die Patienten haben bis zu drei Mal die Möglichkeit, eine allgemein beratende fünfzigminütige Sprechstunde wahrzunehmen und die Therapeutin kennenzulernen. Danach können bei einer entsprechenden Indikation zwei bis vier probatorische Sitzungen folgen, die wie die Sprechstunde von der Krankenkasse ohne formalen Antrag bezahlt werden und in denen z. B. die genauere Krankheitsgeschichte des Patienten erfragt und geklärt wird und welche Ziele die Psychotherapie haben soll. Wenn sich gemeinsam für eine Therapie entschieden wird, schickt die Therapeutin einen Therapieantrag an die Krankenkasse.

In der Psychotherapie sind Sie durch die Schweigepflicht des Therapeuten (§ 203 Strafgesetzbuch) geschützt. Die Krankenkasse erfährt in dem Antrag für Psychotherapie lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose.

Kosten

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie mit Ihrer Chipkarte mich als kassenzugelassene ärztliche Psychotherapeutin aufsuchen. Kosten entstehen Ihnen bei einer Psychotherapie in der Regel nicht.

Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert und/oder beihilfefähig, so wird die Therapie in der Regel übernommen, jedoch abhängig von dem Vertrag des Versicherten mit der Krankenversicherung. Teilweise werden pauschal 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr bewilligt oder es wird nach Einholen eines Gutachtens eine bestimmte Anzahl von Sitzungen genehmigt.